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Hat sich für mich nicht gelohnt - sogar geschadet

B. G., Regensburg 93051 (2) vom 16.03.2015
Ich wollte 2 Einkommenssteuererklärungen von der Lohi machen lassen. Abbuchung des Mitgliedsbeitrags für die betreffenden Jahre hat super geklappt - selbstverständlich auch rückwirkend. NACH Jahreswechsel wurde mir dann mitgeteilt, dass ich für dieses Jahr auch noch Mitgliedsbeitrag zahlen muss, da sonst leider meine Einkommenssteuererklärung aus vorletztem Jahr nicht fertig bearbeitet werden kann! Also 3 Jahre zahlen für 2 Steuererklärungen! Und man wird quasi noch erpresst, diese Abzocke zu unterstützen, weil man mir jetzt noch nicht mal den bereits im letzten Jahr bearbeiten Teil der Steuererklärung zusenden DARF! Und der Gipfel: Angeblich wurde ich bereits letztes Jahr auf diese Vorgehensweise hingewiesen. .. praktischerweise telefonisch, das ist ja schnell mal in die Akte geschrieben. Mir wurden also 2 Jahre Beitrag berechnet, habe dafür 1 Steuererklärung und das Finzamt hängt mir im Nacken. Tolle Arbeit! !

Antwort von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - Regensburg:
Es tut uns leid, dass Sie zu dieser Einschätzung gekommen sind. Allerdings gilt für die Lohi als eingetragenem Verein eine Beitragsordnung, wie für andere Vereine auch. Dementsprechend gilt bei rückwirkendem Vereinsbeitritt als Beitragsjahr das Jahr, für das die Mitgliedschaft erstmals begründet wird. Die Einkommensteuererklärungen konnten nicht fertig erstellt werden, da noch Unterlagen fehlten. Auch nach mehrmaligen Rückfragen sowohl per Post als auch telefonisch wurden die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht. Zudem sind wir gesetzlich nicht dazu berechtigt die Steuererklärung für Jahre zu erstellen, in denen gewerbliche Einkünfte erwirtschaftet wurden oder in denen keine gültige Mitgliedschaft besteht.